Leistungen
Jede Frau hat ab Beginn der Schwangerschaft Anspruch auf Hebammenhilfe.
Nahezu alle Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Falls Sie privat versichert sind, schauen Sie in Ihrem Vertrag nach, bzw. rufen bei Ihrer Krankenkasse an und fragen nach welche Leistungen enthalten sind.
Schwangerenberatung
Eine gute Betreuung beginnt immer mit einer guten Beratung – je eher, desto besser.
Ich möchte Sie und Ihren Partner bestmöglich auf die Geburt und die erste Zeit mit Ihrem neugeborenen Kind vorbereiten.
In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch können wir ausführlich über alles rund um Ihre Schwangerschaft und die Geburt besprechen.
Wochenbettbetreuung
Nach der Entbindung folgt das Wochenbett – eine sehr sensible Phase, in der Sie viel Ruhe und Harmonie genießen sollen, um in Ihrem neuen Leben als Mutter ankommen zu können.
Sie informieren mich, wenn das Baby geboren ist und dann besuche ich Sie zu Hause. Die Häufigkeit der Hausbesuche ist individuell. Sie umfassen einen Zeitraum von ca. 12 Wochen nach der Geburt.
Stillberatung und Ernährung
- Anleitung zum Stillen
- Beratung zum Abstillen und Ernährungsumstellung
- Beratung zur Ernährung des Neugeborenen bei Flaschennahrung
- Hilfe bei Stillproblemen
- Beratung zur ersten Beikost des Kindes innerhalb des ersten Lebensjahres